Immobilienbewertung & Wertgutachten
Gerichtsverwertbare Immobilienbewertung nach anerkannten Verfahren: Wertgutachten für Erbe, Scheidung, Steuer und Kauf/Verkauf.
Was ist Ihre Immobilie wirklich wert? Eine Immobilienbewertung — also ein belastbares Wertgutachten nach anerkannten Verfahren — ist in vielen Situationen nicht nur sinnvoll, sondern notwendig: bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, steuerlichen Anlässen oder einer fundierten Kauf- bzw. Verkaufsentscheidung. Ich erstelle Ihnen ein Verkehrswertgutachten für Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie unbebaute Grundstücke in Friesland und dem Raum Wilhelmshaven.
Meine Wertgutachten berücksichtigen alle wertbeeinflussenden Faktoren — Lage, Substanz, Nutzbarkeit, Marktumfeld — und sind gerichtsverwertbar sowie von Banken, Versicherungen, Finanzämtern und Behörden anerkannt. Das Honorar richtet sich nach Aufwand und Objekt, orientiert sich ggf. am JVEG und wird Ihnen vorab transparent erläutert.
Wann ist ein Wertgutachten erforderlich?
Ein Wertgutachten schafft in vielen Lebenslagen verbindliche Klarheit. Beim Erbe müssen Immobilien bewertet werden, um Pflichtteile korrekt zu berechnen oder Steuergrundlagen festzulegen. Bei einer Scheidung ist der Verkehrswert die Basis für die Auseinandersetzung. Das Finanzamt verlangt bei Schenkung und Erbschaft eine nachvollziehbare Bewertung. Und beim Kauf oder Verkauf schützt ein unabhängiges Gutachten vor Über- oder Unterbewertung.
Nicht jede Situation erfordert ein vollständiges Verkehrswertgutachten: Für eine erste Orientierung oder interne Entscheidungen genügt manchmal eine Kurzeinschätzung. Sprechen Sie mich an — ich ordne Ihren Fall ein und empfehle das geeignete Format.
Bewertungsverfahren im Überblick
Je nach Objekt und Fragestellung setze ich unterschiedliche, anerkannte Verfahren ein:
| Bewertungsverfahren | Typischer Einsatz |
|---|---|
| Vergleichswertverfahren | Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser in gut vergleichbarem Markt |
| Ertragswertverfahren | Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien, renditeorientierte Objekte |
| Sachwertverfahren | Eigengenutzte Immobilien ohne ausreichende Vergleichsdaten |
| Kombiniertes Verfahren | Besondere Objekte, gemischt genutzte Gebäude, Sonderimmobilien |
| Grundstücksbewertung | Unbebaute Grundstücke, Erschließungsgrad, Bodenrichtwert-Analyse |
Mein Leistungsumfang bei der Immobilienbewertung
- Verkehrswertgutachten (Marktwert) nach anerkannten Verfahren
- Bewertung von Wohn- und Gewerbeimmobilien
- Bewertung unbebauter Grundstücke
- Gutachten für Erbe, Scheidung und steuerliche Zwecke
- Kauf- und Verkaufsberatung mit fundierten Markteinschätzungen
- Anerkannt von Gericht, Banken, Finanzamt und Behörden
- Ergänzend: Bausachverständiger für kombinierte Gutachten (Wert + Zustand)
So läuft Ihr Wertgutachten ab
- Erstgespräch — Sie schildern mir den Anlass und das Objekt. Ich kläre, welches Gutachtenformat sinnvoll ist und nenne Ihnen eine Einschätzung zu Aufwand und Kosten. Erreichbar unter 04423 9168855 oder info@sachverstaendigenbuero-krueger.de.
- Ortstermin — Ich besichtige die Immobilie, erfasse alle wertrelevanten Faktoren und dokumentiere Zustand, Lage und Besonderheiten.
- Analyse und Bewertung — Die Daten werden nach den einschlägigen Verfahren ausgewertet, Marktdaten und Bodenrichtwerte einbezogen, Werteinflüsse abgewogen.
- Gutachten — Sie erhalten ein vollständiges, nachvollziehbares und gerichtsverwertbares Wertgutachten, das für Gericht, Bank oder Finanzamt verwendbar ist.
Qualifikationen und Erfahrung
Seit 2010 bin ich als zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung tätig — ein Fachgebiet, das ich über die Jahre durch weitere Qualifikationen ergänzt habe. Als freier, zertifizierter Sachverständiger (EWIV) sowie zusätzlich als zertifizierter Baubiologe (MBB) kann ich Wertgutachten und Zustandsbegutachtung kombinieren: Wenn eine Immobilie Schäden oder Mängel aufweist, fließen diese fachgerecht in die Wertermittlung ein.
Bearbeitungszeiten: Einfache Bewertungen in 1–2 Wochen, umfangreiche Gutachten in 3–4 Wochen. Bei besonderem Zeitdruck — etwa bei laufenden Gerichtsverfahren oder notariellen Fristen — ist Express-Bearbeitung auf Anfrage möglich.
Für weiterführende Informationen zu Schäden am bewerteten Objekt empfehle ich das Schimmelgutachten oder die Baubiologische Bewertung. Zur Kontaktaufnahme nutzen Sie gerne das Kontaktformular.
Einsatzgebiet: Friesland, Wilhelmshaven und Umgebung
Ich bewerte Immobilien in Schortens, Jever, Varel, Wittmund, Wilhelmshaven und im gesamten Landkreis Friesland. Mein Büro befindet sich Im Hamm 10, 26419 Schortens — zentral im Einsatzgebiet. Für Objekte außerhalb sprechen Sie mich bitte an.
Häufige Fragen zu Immobilienbewertung
Was ist ein Verkehrswertgutachten?
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie nach anerkannten Verfahren (Vergleichs-, Ertrags- oder Sachwertverfahren). Es ist gerichtsverwertbar und wird von Banken, Finanzämtern und Behörden anerkannt.
Wofür wird ein Wertgutachten benötigt?
Ein Wertgutachten wird bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, Schenkungen, steuerlichen Anlässen (Finanzamt), Zwangsversteigerungen sowie beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie benötigt.
Sind Sie öffentlich bestellt und vereidigt?
Nein. Ich bin freier, zertifizierter Sachverständiger — zertifiziert über die Vereinigung zertifizierter Sachverständiger (EWIV). Eine öffentliche Bestellung nach § 36 GewO besteht nicht. Meine Gutachten sind dennoch gerichtsverwertbar und werden von Gerichten, Banken, Finanzämtern und Behörden anerkannt.
Welche Immobilien bewerten Sie?
Ich bewerte Wohnimmobilien (Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser), Gewerbeimmobilien sowie unbebaute Grundstücke in Schortens, Friesland und im Raum Wilhelmshaven.
Was kostet ein Immobiliengutachten?
Die Kosten richten sich nach Objekt und Aufwand, orientieren sich ggf. an JVEG und werden vorab transparent besprochen. Für eine Einschätzung rufen Sie 04423 9168855 oder schreiben an info@sachverstaendigenbuero-krueger.de.
Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?
Einfache Bewertungen erhalten Sie in 1–2 Wochen, umfangreiche Gutachten in 3–4 Wochen. Bei zeitkritischen Anlässen (z. B. Gerichtsfrist, notarielle Frist) ist Express-Bearbeitung auf Anfrage möglich.
Kann ich ein Wertgutachten und einen Bauschaden-Check kombinieren?
Ja. Als zertifizierter Bausachverständiger und Sachverständiger für Immobilienbewertung in einer Person kann ich Wert und Zustand eines Objekts in einem kombinierten Gutachten erfassen. So fließen Mängel direkt in die Wertermittlung ein.
Erkennt das Finanzamt mein Gutachten an?
Ja. Meine Verkehrswertgutachten werden von Finanzämtern im Rahmen von Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie als Grundlage für Feststellungsbescheide anerkannt.
Worauf Sie sich verlassen können
Immobilienbewertung benötigt?
Schildern Sie mir kurz Ihren Fall – ich melde mich zeitnah und bespreche das weitere Vorgehen.